Adresse     Kontakt     Vertretungsplan     Busfahrpläne     Formulare     Pressespiegel     Impressum  


Wir über uns

Neuanmeldung

Schulbuchausleihe

Schulordnung

Unterricht

Galerie

Ganztagsschule

Termine

Berufsorientierung

Förderverein



Regeln für den Schulalltag


Wir behandeln jeden so, wie wir auch behandelt werden möchten.
Dabei beachten wir, mit wem wir gerade reden und umgehen.
Wir achten darauf, dass sich alle wohlfühlen.


Wir halten uns an folgende Vereinbarungen:

  1. Waffen, Alkohol, Rauchen und Drogen sind verboten.
  2. Handys und Kopfhörer dürfen während des Unterrichts nur mit Erlaubnis benutzt werden. Das Handy ist laut- und vibrationslos und liegt nicht auf dem Tisch. Kopfhörer sind wegzupacken. Ohne Erlaubnis dürfen diese nur in der Aula und auf dem Schulhof sichtbar sein.
  3. Das Fotografieren und Filmen ist nicht erlaubt.
  4. Die Schülerinnen und Schüler können ab 7.30 Uhr über den Eingang des Pausenhofes die Aula betreten.
  5. Während großer Pausen und Freistunden halten sich alle Schülerinnen und Schüler ausschließlich in der Aula oder auf dem Schulhof auf.
    Nur bei durchgesagten Regenpausen dürfen sich Schülerinnen und Schüler auch auf den Fluren aufhalten.
    Der Schulhof ist in dieser Zeit gesperrt.
  6. Der Schulhof ist durch Markierungen begrenzt und darf aus versicherungstechnischen Gründen während des Schultages nicht verlassen werden.
  7. Die Feuertreppe und die Türen zu den Feuertreppen sind nur im Alarmfall zu benutzen.

Verhalten im Unterricht

  1. Essen und dauerhaftes Trinken ist während des Unterrichts nicht erlaubt.
  2. Im Unterricht wird, ausgenommen als Hilfestellung, Deutsch gesprochen.
  3. Am Sitzplatz wird die Kopfbedeckung abgenommen. Aus religiösen Gründen dürfen Kopfbedeckungen getragen werden.
  4. Jacken werden im Unterricht ausgezogen.
  5. Der Unterricht beginnt für alle pünktlich.

Regelung für Zweiradfahrerinnen und Zweiradfahrer

  1. Fahrräder werden grundsätzlich in den vorgesehenen Fahrradständern abgestellt. Das Fahrrad muss verkehrssicher und gegen Diebstahl versichert sein.
  2. Fahrräder sind nur versichert, wenn nicht gleichzeitig vom Besitzer eine kostenlose Busfahrkarte beantragt wurde.
  3. Motorisierte Zweiradfahrerinnen und Zweiradfahrer stellen ihre Fahrzeuge an dem dafür vorgesehenen Platz ab. Ihre Fahrzeuge sind nicht gegen Diebstahl und Beschädigungen versichert.
  4. Auf dem Schulhof darf grundsätzlich nicht gefahren werden.