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Schulordnung der Oberschule Bückeburg


Grundsatz:
Wir behandeln jeden so, wie wir auch behandelt werden möchten.
Dabei beachten wir, mit wem wir gerade reden und umgehen.
Wir achten darauf, dass sich alle wohlfühlen.



Zudem halten wir uns an folgende Vereinbarungen, welche auf dem gesamten Schulgelände gelten:

1. Pünktlichkeit

  • Die Schülerinnen und Schüler haben regelmäßig und pünktlich den Unterricht und alle au/szlig;erunterrichtlichen Schulveranstaltungen zu besuchen.

  • Stunden- und Pausenzeiten:
1. Stunde 7:55 - 8:40 Uhr
2. Stunde 8:45 - 9:30 Uhr
3. Stunde 9:50 - 10:35 Uhr
4. Stunde 10:40 - 11:25 Uhr
5. Stunde 11:40 - 12:25 Uhr
6. Stunde 12:30 - 13:15 Uhr
7. Stunde 13:55 - 14:40 Uhr
8. Stunde 14:40 - 15:25 Uhr
  • Ab 7:30 Uhr ist das Schulhaus geöffnet. Bis zum Vorklingeln halten sich alle Schülerinnen und Schüler in der Aula oder auf dem Schulhof auf.

  • Mit dem Vorklingeln vor der ersten Stunde und nach den großen Pausen geht jede Schülerin und jeder Schüler in seinen Unterrichtsraum und bereitet sich auf den Unterricht vor (inkl. dem Bereitlegen der Arbeitsmaterialien für die Folgestunde.

  • Bei späterem Unterrichtsbeginn ist der Aufenthalt in der Aula und auf dem Schulhof erlaubt. Der Unterricht darf nicht gestört werden.

  • Mit dem Stundenklingeln sind alle Schülerinnen und Schüler bereit für den Unterricht.

  • Ist 5 Minuten nach Stundenbeginn kein Lehrer im Unterricht, meldet die/der Klassensprecher/-in dies im Sekretariat.

2. Allgemeines Verhalten auf dem Schulgelände

  • Grundnormen der Höflichkeit (Bitte, Danke, Gruß) werden von allen Mitgliedern unserer Schulgemeinschaft erwartet. Wir pflegen einen respektvollen und gewaltlosen Umgang miteinander.

  • In den Pausen halten sich alle Schülerinnen und Schüler in der Aula oder auf dem Schulhof auf. Bei angesagter Regenpause ist der Schulhof gesperrt - der Aufenthalt auf den Fluren ist dann gestattet.

  • Das Rauchen, Vapen, die Einnahme von Alkohol und allen anderen Drogen sind auf dem gesamten Schulgelände verboten.

  • Smartphones und andere digitale Kommunikationsmittel werden beim Betreten des Schulgeländes stummgeschaltet und unsichtbar verstaut. Diese dürfen nur nach ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft benutzt werden. Verstöszlig;e gegen diese Festlegungen haben die vorübergehende Inbesitznahme des Gerätes zur Folge. Im Wiederholungsfall kann die Lehrkraft darauf bestehen, dass das Gerät nur an die Erziehungsberechtigten zurückgegeben wird.

  • Für die Verwahrung von Wertgegenständen und Geld ist jede Schülerin und jeder Schüler selbst verantwortlich. Bei Beschädigung und/oder Verlust übernimmt die Schule keine Haftung.

  • Mit Schuleigentum ist sorgsam und pfleglich umzugehen. Bei Beschädigung besteht Schadensersatzpflicht durch den Verursacher.

  • Das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen (Spielzeugwaffen, Nachbildungen, etc.) ist strengstens verboten (siehe Waffenerlasse Nds. MK). Das Mitführen von Feuerzeugen und ähnlichen Gegenständen ist untersagt.

  • Das Filmen und das Fotografieren sind nur in von Lehrkräften ausdrücklich erlaubten Situationen gestattet.

  • Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Unterrichtszeit nicht erlaubt - auch nicht in Freistunden oder den Pausen. Eine Ausnahme gilt für Jahrgänge 9 und 10: Schülerinnen und Schüler dieser Jahrgänge können mit der schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten UND einer zusätzlich durch die Klassenlehrkräfte erteilten Bestätigung über die Zuverlässigkeit der Schülerin/des Schülers eine Sondererlaubnis erhalten. Mit dieser dürfen die Betroffenen das Schulgelände auf eigene Verantwortung in Freistunden und der Mittagspause verlassen.

  • Die Verwendung und das Tragen verfassungsfeindlicher und extremistischer Symbole, Schriften und Kleidung ist verboten. Zuwiderhandlungen k&ooml;nnen zur Anzeige gebracht werden.

  • Das Sprühen von Deospray und Parfüme ist im Schulgebäude untersagt.

  • Die Feuertreppe wird nur im Alarmfall benutzt.

  • Den Anweisungen der Lehrkräfte ist stets Folge zu leisten.

  • Grobe Verstöße gegen die Schulordnung und allgemeingültige Werte und Normen werden mit einer "roten Karte" geahndet. Dies bedeutet den Ausschluss vom Unterrichtstag. Im Wiederholungsfall kann eine Klassenkonferenz zur Festsetzung von Ordnungsmaßnahmen anberaumt werden.

  • Alle Personen, die weder Schülerinnen und Schüler oder Mitarbeiter der Schule sind, melden sich beim Betreten des Schulgeländes bei der Schulleitung an.

  • Nach dem Unterrichtsende/dem regulären Mittagessen haben die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände zu verlassen.

3. Verhalten im Unterricht

  • Während der Unterrichtszeit verhalten sich alle Schülerinnen und Schüler ruhig. Dies gilt auch außerhalb des Unterrichtsraums.

  • Die Sitzordnung im Unterricht legt die Klassenlehrkraft oder die jeweilige Fachlehrkraft fest.

  • Im Unterricht wird nicht gegessen. Gelegentliches Trinken ist erlaubt.

  • Im Unterricht wird Deutsch gesprochen, im Fremdsprachenunterricht die jeweilige Sprache. Andere Sprachen werden nur zur Hilfestellung benutzt.

  • Kopfbedeckungen werden während des Unterrichts abgesetzt. Aus religiösen Gründen getragene Kopfbedeckungen sind davon ausgenommen.

  • Während des Unterrichts werden die Jacken ausgezogen.

  • Jede Klasse/Lerngruppe verlässt den Unterrichtsraum sauber und geordnet.

4. Nutzung von Fahrrädern, Rollern und anderen Fahrzeugen

  • Fahrräder und E-Scooter werden an den Fahrradständern geparkt. Die Fahrräder müssen in eigener Verantwortung verkehrssicher gehalten und gegen Diebstahl versichert werden.

  • Andere motorisierte Zweiräder werden auf den dafür vorgesehenen Parkflächen abgestellt. Diese müssen ebenfalls privat versichert werden.

  • Die Nutzung jeglicher Fahrzeuge auf dem Schulhof und im Schulgebäude ist untersagt.

5. Unterrichtsversäumnisse

  • Bei Krankheit ist die Schule über das Elternmodul bei IServ (im Ausnahmefall per E-Mail) bis 8:00 Uhr zu informieren. Entschuldigungen, welche auf anderem Weg oder verspätet eingehen, werden nicht berücksichtigt.

  • Eine Freistellung vom Unterricht ist mindestens eine Woche vorher schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Formblatt zu beantragen. Es gelten hier alle aktuellen rechtlichen Grundlagen.

  • Unentschuldigtes Fehlen wird den Erziehungsberechtigten von den Klassenlehrkräften schriftlich angemahnt. Im Wiederholungsfall stellt die Schule eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Schulpflichtsverletzung.

  • Bei Erkrankungen im laufenden Schultag werden die Erziehungsberechtigten durch das Sekretariat telefonisch informiert. Bei Vorliegen einer entsprechenden Erlaubnis können die betroffenen Sch¨lerinnen und Schüler selbstständig nach Hause gehen. Liegt eine solche Erlaubnis nicht vor, müssen diese von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.

Diese Schulordnung wurde am 07.10.2025 von der Gesamtkonferenz der Oberschule Bückeburg beschlossen. Sie gilt ab dem 01.02.2026.